E-Mobilitätskonzept für Kaarst

Antrag zur Sitzung des HWFA am 22. Februar 2018:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. ein Konzept – unter Zuhilfenahme einer E-Mobilitäts-Beratung – zum Aufbau städtischer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zu entwickeln und hierfür Fördermittel des Landes NRW in Anspruch zu nehmen
  2. im Rahmen eines solchen Konzeptes die Anschaffung von E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeugen als Umrüstung des städtischen Fuhrparks vorzusehen und hierbei ebenfalls die Förderung des Landes in Anspruch zu nehmen und
  3. in einem solchen Konzept auch die teilweise Umstellung der Fahrzeuge des Bauhofes (bspw. auf E-Scooter) zu prüfen.

Begründung

Für den Aufbau öffentlicher Ladesäulen können Unternehmen und Kommunen vom 5. Februar bis 30. Juni 2018 eine Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten in Anspruch nehmen. Unterstützt werden sowohl Normalladung bis 22 kW als auch Schnellladung von 100 bis 150 kW sowie der Netzanschluss. Um einen größtmöglichen Umweltnutzen zu erreichen, fördert das Land NRW diese Vorhaben nur dann, wenn der Strom aus regenerativen Quellen bezogen wird.

Gefördert werden:

  • 40 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 30.000 Euro) gibt es beim Kauf von E-Autos.
  • 60 Prozent (max. 60.000 Euro) beträgt der Fördersatz beim Erwerb von besonders innovativen Brennstoffzellenfahrzeugen.
  • 80 Prozent (max. 8.000 Euro pro Ladepunkt) erhalten Städte, Gemeinden und Kreise beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für ihre E-Fahrzeuge. In gleicher Höhe werden auch E-Mobilitäts-Beratungen unterstützt.

Weitere Informationen:
http://www.elektromobilitaet.nrw.de/kommunen/foerderprogramme

Freundlicher Gruß Christian Gaumitz