Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen

Antrag zur Sitzung des PVA am 10. Mai 2017:

Der PVA beauftragt die Verwaltung, alle Straßen vor sensiblen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Altenheimen u.ä. im Sinne der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung gem. Beschluss des Bundesrates vom 10. März 2017 hin zu untersuchen und die Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 vornehmen.

Begründung
In Deutschland soll künftig grundsätzlich Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen gelten, soweit diese über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder in ihrem Nahbereich die klassischen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr, verstärkte Parkplatzsuche, häufige Fahrbahnüberquerungen durch Fußgänger etc. entstehen. Die Straßenverkehrsbehörden können im Einzelfall auf die Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung verzichten, wenn zum Beispiel negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu befürchten sind oder eine Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen droht.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Freundliche Grüße

Claude Köppe