Jugendzentrum/Kita Vorst

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Sitzungen von PVA am 28. November 2018 und HWFA am 29. November 2018:

ANTRAG:

Die von der Verwaltung entwickelte Konzeption für das westliche Kopfgrundstück am 1. St. Eustachiusplatz, die sowohl die Etablierung eines Jugendzentrums wie auch die Ansiedlung einer (mindestens dreigruppigen) Kita ermöglicht und zudem sicherstellt, dass die notwendigen Abstände zum vorhandenen Schießstand eingehalten werden und das Gebäude von der im Bebauungsplan festgesetzten östlichen Baugrenze deutlich zurückspringt, um die Sichtbeziehung vom St. Eustachiusplatz in die freie Landschaft größtmöglich zu erhalten, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Entsprechend dem Beschluss zum Interessenbekundungsverfahren werden neben 2. Jugendzentrum und Kita lediglich gewerbliche Nutzungen, jedoch keine Wohnbebauung zugelassen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehenden Punkte mit den Interessenten des 3.Interessenbekundungsverfahrens zu verhandeln sowie den Gremien des Stadtrates die Ergebnisse und die zur Realisierung der vorstehenden Vorgaben notwendigen Beschlussvorlagen zur Beratung vorzulegen. 

Begründung 
Nach vielen Jahren der Standortsuche und Diskussion um ein Jugendzentrum in Vorst, liegt mit dem Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens nun ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, der neben der Möglichkeit der Realisierung eines Jugendzentrums in der Vorster Mitte auch die Möglichkeit der Realisierung einer (dringend benötigten) Kita ermöglicht. Diese Chance sollte nun genutzt werden, um die Jugendarbeit in Vorst zu stärken und ein lange umstrittenes Projekt zu einem konstruktiven Ergebnis zu führen. 

Um zukünftige Nutzungskonflikte auszuschließen, sollen in dem neu zu errichtenden Gebäude lediglich gewerbliche Nutzungen, jedoch keine Wohnbebauung vorgesehen werden. 

Der Vorschlag soll nun positiv weiter verfolgt und möglichst zügig zum Abschluss gebracht werden. Dabei sollen auch städtebauliche Aspekte, die eine Verschiebung des Baukörpers nötig macht, um Sichtachsen zu erhalten, berücksichtigt werden. 

Freundliche Grüße 

Lars Christoph               Christian Gaumitz
CDU                                  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN