Stellenschaffung Behindertenbeauftragte*r

Antrag zur Sitzung des Sozialausschusses am 31. März 2020:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu beschließen: 

  1. Es wird die Stelle einer/eines ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragten in der Stadt Kaarst eingerichtet. 

Die Bürgermeisterin wird gebeten, einen Vorschlag für die bestmögliche verwaltungsinterne Angliederung einer solchen Stelle dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzuschlagen

Begründung:

Die Aufgabe einer/eines Behindertenbeauftragten soll es sein, Barrieren abzubauen, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben in unserer Stadt teilnehmen können. Diese Barrieren finden sich in allen Bereichen: beim Bauen und Wohnen, der Mobilität, ebenso bei der Ausbildung, Kultur und Kommunikation – um nur einige Beispiele zu nennen.

Er oder sie soll die Interessen von Menschen mit Behinderung wahrnehmen und zwischen Behörden, Politik und Gesellschaft vermitteln und Aktivitäten, die die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und in unserer Stadt verbessern, koordinieren.

Er oder sie koordiniert und initiiert Maßnahmen, damit Barrierefreiheit und Behindertenfreundlichkeit zu einer Selbstverständlichkeit in Kaarst werden.

Er oder sie sollte u.a. ein Konzept für die zukünftige städtische Behindertenpolitik erarbeiten und die ehrenamtlichen Mitglieder der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in Kaarst verbinden.

Der bzw. die Behindertenbeauftragte soll Anlaufstelle sein für:

  • Menschen mit Behinderung als Wegweiser und als Ombudsstelle
  • Organisationen, Verbände und Selbsthilfegruppen, in denen sich Menschen mit Behinderung engagieren
  • Mitglieder der Verwaltung und der politischen Gremien in Kaarst bei allen Planungen und Entscheidungen, die Menschen mit Behinderung betreffen.

Freundliche Grüße

Claude Köppe