Vergabekriterien städtische Grundstücke

Pressemitteilung: Grüner Vorstoß zur Novellierung der städtischen Vergabekriterien gescheitert: kein Bonus für Feuerwehrleute in Kaarst.

Der Grundstücksausschuss hat sich mit verschiedenen Anträgen zur Novellierung der Kriterien zur Vergabe städtischer Grundstücke befasst. Umfasst von dieser Regelung sind alle städtischen Grundstücke, die an Privatleute zur Errichtung von Einfamilienhäusern verkauft werden.

Enttäuscht zeigen sich die Grünen, dass CDU, FDP und AfD ihren Antrag ablehnten, das langjährige und dauerhafte Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr in Kaarst zu berücksichtigen. Ebenso haben die drei Fraktionen die Öffnung der Vergaben für ein Höchstbietendenverfahren ermöglicht.

Christian Gaumitz, Fraktionsvorsitzender der Grünen, erklärt dazu:

„Wir sind sehr enttäuscht, dass CDU, FDP und AfD die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer in Kaarst nicht bei der städtischen Grundstücksvergabe berücksichtigen wollen. Denn der Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr ist nicht mit anderen Ehrenämtern vergleichbar – die Sicherstellung des Brandschutzes ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Alle reden in Sonntagsreden immer wieder von der Wertschätzung des Ehrenamtes, wenn es dann konkret wird, wird nur Klientelpolitik betrieben.

Ein weiteres fatales Signal ist der Einstieg der Stadt in den aufgeheizten Markt für Einfamilienhausgrundstücke. Mit einem Höchstbieterverfahren wird die Stadt zum Preistreiber auf dem Markt, der kurzfristige Profit steht bei CDU, FDP und AfD höher im Kurs als die Berücksichtigung sozialer Aspekte. Begünstigt werden insbesondere gut Verdienende, die sich sowieso auf dem freien Markt bedienen können.“