Verlängerung von Belegungsrechten

Antrag zur Sitzung des HWFA am 23. April 2020:

ZUM ERGEBNIS >>>

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Eigentümern, die heute (noch) über Wohnungen mit einer öffentlichen Bindung verfügen, Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Belegungsbindung zu verlängern.

Darüber hinaus soll die Verwaltung Gespräche mit solchen Eigentümern führen, die über zusammenhängende Wohnungsbestände (ganze Mehrfamilienhäuser) verfügen und in Erfahrung bringen, ob und unter welchen Bedingungen diese bereit wären, Belegungsbindungen für ihre Bestände der Stadt anzubieten.

Begründung

Im Handlungskonzept Wohnen ist eine Quote von 428 Sozialwohnungen festgeschrieben worden. Diese haben die Grünen als viel zu niedrig kritisiert. Die Quote wird nun kurzfristig durch die Fertigstellung von Neubauprojekten erreicht. Gleichwohl werden mittelfristig in den nächsten Jahren Wohnungen aus der Bindung fallen, d.h. nicht mehr als Sozialwohnungen zur Verfügung stehen und die Mietpreise werden sich den Marktpreisen annähern, insbesondere beim Mieterwechsel. Damit diesen Entwicklung in ein paar Jahren den Kaarster Wohnungsmarkt nicht unvorbereitet trifft, sollte die Verwaltung frühzeitig Gespräche mit den entsprechenden Eigentümern führen, um auszuloten, ob eine Verlängerung der Bindung möglich ist, darüber hinaus sollte die Verwaltung auch Gespräche mit Eigentümern führen und ausloten, ob eine Bindung von Bestandswohnungen möglich ist, um mehr preisgebundenen Wohnraum im Bestand zu kaufen. Dies kann eine Möglichkeit sein, um preisgebundenen Wohnraum im Markt zu halten.

Freundlicher Gruß
Claudia Köppe