Radkonzept für Kaarst beschlossen

Großartige Nachrichten: Das Radverkehrskonzept kommt!

Im Mobilitätsausschuss am 29. März 2022 wurde das Teilkonzept Fahrradverkehr des Mobilitätskonzepts der Stadt Kaarst einstimmig beschlossen. Damit endet für diesen Bereich die zweijährige Erarbeitungszeit von Politik, Verwaltung, Ingenieurbüro Runge IVP und Vertretern der Stadtgesellschaft. Es liegt ein sehr umfangreiches und rechtlich umsetzbares Radwegekonzept vor, mit dem wir viel für den Fahrradverkehr und die Mobilitätswende in Kaarst erreichen werden. Unser grüner Fraktionsvorsitzender, Dominik Broda kommentiert: „Der Beschluss des Radkonzeptes ist ein Meilenstein für die Förderung des Radverkehrs in Kaarst, der das gesamte Jahrzehnt prägen wird.“

Umsetzung zeitnah angehen

Die Umsetzung der Maßnahmen kann nach der Ratssitzung am 7. April beginnen. Wir GRÜNEN haben gemeinsam mit der CDU beantragt, dass die Verwaltung zum nächsten Mobilitätsausschuss am 31. Mai einen Vorschlag für die noch in diesem Jahr umsetzbaren Maßnahmen vorlegen soll. Hierfür stehen im Haushalt 2022 noch knapp 90.000 € zur Verfügung. Nina Lennhof, verkehrspolitische Sprecherin: „Aus unserer Sicht sollte die Umgestaltung der Erftstraße, der Bismarckstraße und der Alten Heerstraße priorisiert werden. Außerdem können zeitnah die Tempo-30-Bereiche ausgeweitet werden, entsprechende Anträge hat die schwarz-grüne Koalition im letzten Jahr z.B. für die Lange Hecke bereits gestellt.“

Maßnahmen für 2023 vorbereiten

Darüber hinaus soll bis zum folgenden Mobilitätsausschuss am 30. August ein Katalog mit den für 2023 geplanten Maßnahmen erstellt werden. Für nächstes Jahr sollten unserer Einschätzung nach zusätzlich die Maßnahmen in Büttgen im Zusammenhang mit der Sicherung der Schulwege zur neuen Gesamtschule umgesetzt werden. Außerdem könnte der Umbau der Radwege entlang der L 154 (Büttgener Straße/Martinus Straße) sowie der nördlichen Maubisstraße erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten werden in den Haushaltsberatungen im Herbst von uns entsprechend bereitgestellt. Von der Verwaltung wird zusätzlich eine Priorisierung der Maßnahmen für die darauf folgenden Jahre geliefert.