Wärmeplanung für Kaarst vorantreiben

Die Dekarbonisierung der Wärme ist eine der größten Herausforderungen für das Gelingen der Energiewende. Das Instrument der kommunalen Wärmeplanung soll den Kommunen helfen, hierbei strategisch vorzugehen. Die kommunale Wärmeplanung dient dazu, für ganze Kommunen, Stadtteile und Quartiere aus einer übergreifenden Perspektive heraus eine räumliche Planung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzustellen.

Wärmeplanung in kommunale Planungsprozesse integrieren

Die Ergebnisse dieser strategischen Wärmeplanung müssen dabei in die kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert werden, damit u. a. auch die notwendigen Flächen für die kommunale Wärmewende sichergestellt werden. Hierzu gehören z. B. Leitungstrassen, Flächen für saisonale Wärmespeicher, Heizzentralen, solarthermische Großanlagen oder die Erschließung von Umweltwärmequellen. Die kommunale Wärmeplanung stärkt damit insbesondere die raumplanerische Dimension der Wärmewende.

Förderantrag rechtzeitig stellen

Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wird vom Bund gefördert. Antragstellende aus Braunkohlegebieten – hierzu zählen u.a. alle Kommunen des Rhein-Kreises Neuss – können bei Antragstellung in diesem Jahr 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. In einem Antrag zum Bau- und Planungsausschuss (der später aufgrund der Zuständigkeit in den Umwelt- und Klimaschutzausschuss verwiesen wurde) haben wir GRÜNE daher gemeinsam mit unserem Koalitionspartner CDU vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, bis spätestens zum 31. Dezember 2023 einen Förderantrag für das Förderprogramm Kommunale Wärmeplanung zu stellen und nach positivem Bescheid zeitnah die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans auszuschreiben. Der Antrag wurde am 26. April 2023 beschlossen. Diese Entscheidung hat der Stadtrat im Juni 2023 bekräftigt und die Erstellung eines Konzeptes zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen.

Gesetz zur Wärmeplanung derzeit in Arbeit

Der Bund will die Länder gesetzlich verpflichten, für einen bestimmten Teil der
Bevölkerung und einem einhergehenden Raumwärmebedarf Wärmepläne erstellen zu
lassen. Dafür wird zurzeit ein eigenes Bundesgesetz geschaffen, das unterschiedliche
Vorgaben je nach Dichte des besiedelten Raumes vorsieht. Nach Ende der
Impulsförderung und Inkrafttreten des Bundesgesetzes soll eine Förderung nur noch
für solche Kommunen möglich sein, die nicht von der gesetzlichen Pflicht erfasst
werden. Daher halten wir es für sehr sinnvoll, die Fördermöglichkeit in Anspruch zu nehmen und die Wärmeplanung zeitnah durchführen zu lassen.