Teilnahme der Stadt Kaarst am Projekt „Kein Kind zurücklassen“

Bitte um Teilnahme der Stadt Kaarst an dem Programm des Landes NRW:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Nienhaus, sehr geehrter Herr Semmler,

eine vorbeugende Politik, Familien und Kinder von der Schwangerschaft und Geburt bis zum Eintritt in das Berufsleben unterstützt, ist Kern des Projektes „Kein Kind zurücklassen“. In Kaarst gibt es bereits zahlreiche hervorragende Angebote in diesen Bereichen, eine Vernetzung unter einem konzeptionellen Dach wäre ein Ansatz, um diese noch besser zu vernetzen und weiterzuentwickeln.

Nachdem das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport das Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen“ abgeschlossen hat, soll das Projekt weiter in die Fläche ausgedehnt werden. Hierbei ruft das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Kommunen auf, den Gedanken der kommunalen Vorbeugung, der Präventionskette und des sozialräumliches Präventionsmonitorings umzusetzen. Das Land unterstützt die dann ausgewählten Kommunen bei Ihrer Arbeit, Details s. Anlage.

Hierzu muss bis zum 15. November 2016 dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gegenüber das Interesse des Verwaltungsvorstandes erklärt werden. Dabei sollen auch Eckpunkte dargestellt werden:

  • Kurzkonzept (Skizze) mit kommunalem Arbeitstitel zur Umsetzung von „Kein Kind zurücklassen!“
  • Beschreibung des Teilnahmeinteresses (Gestaltungsschwerpunkte
  • Darstellung der Gebietskulisse: Neben der gesamtstädtischen oder kreisweiten Ebene kann zunächst auch eine Schwerpunktumsetzung in Pilot-gemeinden/-sozialräumen begonnen werden. Zu beachten ist dabei, dass auch bei einer Umsetzung in Piloträumen eine gesamtstädtische bzw. kreisweite Steuerungsstruktur einzurichten ist, um so einen umfassenden Transfer der Ergebnisse zu gewährleisten. Insoweit Piloträume benannt werden, ist deren Auswahl sachlich zu begründen (z.B. auf Basis besonderer sozialer Belastungsindikatoren oder aufgrund von Vorerfahrungen mit Prävention und entsprechender guter Praxis)
  • Beschreibung umsetzungsrelevanter kommunaler Rahmenbedingungen
  • Verpflichtung zur Erfüllung einer Zielvereinbarung
  • Verbindliche Willenserklärung zur Erfüllung der „Teilnahmebedingungen und Einverständniserklärung“
  • Benennung der Stellenansiedlung für die kommunale Koordination (soweit bereits möglich auch der Person)
  • Beschreibung der ggf. zusätzlich zu den Mindestanforderungen eingebrachten kommunalen Ressourcen
  • Aufstockung des von Land und ESF gegenfinanzierten Stundenkontingents für die kommunale Koordination
  • Ressourcenzusammenlegung (kommunales Präventionsbudget; Bildungsfonds o.ä., evtl. auch in Kooperation mit Stiftungen)
  • Einbringen geldwerter Leistungen, wie z.B. Fortbildungsressourcen

Weitere Informationen finden Sie unter diesem externen Link >>>

Vielen Dank für Ihre Mühen. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Stadt sich den Weg macht und sich um eine Teilnahme an dem Programm bewirbt.

Freundliche Grüße

Christian Gaumitz

Aufruf als pdf: 161001_Aufruf_NRW

Brief als pdf: 161012_Brief_Buergermeisterin