Elektromobilität – Antrag der Grünen abgelehnt

Pressemitteilung:
Antrag der Grünen abgelehnt – kein Thema für CDU, FDP und AfD

 Die Blockadekoaltion aus CDU, FDP und AfD schlägt sogar gnadenlos zu, wenn die eigene schwarz-gelbe Landesregierung die Kommunen auffordert, die E-Mobilität voranzubringen. Ein Antrag der Grünen auf Erstellung eines E-Mobilitätskonzeptes mit anschließender Anschaffung von Fahrzeugen und Aufbau von Ladeinfrastruktur wurde von CDU, FDP und AfD abgelehnt, stattdessen gibt es einen allgemeinen und unverbindlichen Prüfauftrag.

Für einen Teil des städtischen Fuhrparks haben CDU und AfD im vergangenen Jahr Leasingfahrzeuge mit einer Laufzeit von 48 Monaten durchgesetzt, fast durchweg mit Verbrennungsmotoren. Diese Fehlentscheidung blockiert jetzt u.a. die Innovation in Kaarst. Lediglich auf dem Bauhof will die Verwaltung die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges prüfen.

Christian Gaumitz, Fraktionsvorsitzender der Grünen erklärt dazu:

„Es ist erschreckend, wie abwehrend und rückständig CDU, FDP und AfD in Kaarst mit Zukunftsthemen umgehen. Statt nun die Chance zu nutzen und einmal ein Konzept – unter Zuhilfenahme einer E-Mobilitäts-Beratung – zum Aufbau städtischer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zu entwickeln und hierfür Fördermittel des Landes NRW in Anspruch zu nehmen, wird alles zerredet. 80% der Kosten wären gefördert worden. So bleibt in den nächsten Jahren wieder alles beim Alten und wir verpassen den Anschluss an die Zukunft.“

Hintergrund:

Für den Aufbau öffentlicher Ladesäulen können Unternehmen und Kommunen vom 5. Februar bis 30. Juni 2018 eine Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten in Anspruch nehmen. Unterstützt werden sowohl Normalladung bis 22 kW als auch Schnellladung von 100 bis 150 kW sowie der Netzanschluss. Um einen größtmöglichen Umweltnutzen zu erreichen, fördert das Land NRW diese Vorhaben nur dann, wenn der Strom aus regenerativen Quellen bezogen wird.

Gefördert werden:

  • 40 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 30.000 Euro) gibt es beim Kauf von E-Autos.
  • 60 Prozent (max. 60.000 Euro) beträgt der Fördersatz beim Erwerb von besonders innovativen Brennstoffzellenfahrzeugen.
  • 80 Prozent (max. 8.000 Euro pro Ladepunkt) erhalten Städte, Gemeinden und Kreise beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für ihre E-Fahrzeuge. In gleicher Höhe werden auch E-Mobilitäts-Beratungen unterstützt.

Weitere Informationen:

http://www.elektromobilitaet.nrw.de/kommunen/foerderprogramme/