Pilotprojekt zur Betriebskosteneinsparung durch Installation einer Photovoltaikanlage

Antrag für die Sitzung des BUNA am 27. Mai 2020:

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, 

  1. die Liste der zur Installation von Solaranlagen geeigneten städtischen Dächer (Sitzungsvorlage VII/1136 „Aufstellung aller städt. Dächer, die zur Installation von Solaranlagen geeignet sind“ vom 12.02.2008) zu aktualisieren.
  • diese Liste durch die Aufnahme von städtischen Gebäuden mit Satteldächern in Ost-/Westausrichtung zu erweitern.
  • diese Liste durch die Angabe des Strombezugs der jeweiligen Gebäude im Jahr 2018 (oder 2019, sofern entsprechende Daten bereits vorliegen) zu ergänzen.
  • für ein Pilotprojekt ein geeignetes Gebäude auszuwählen und dem BUNA und Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, bei dem durch Eigenverbrauch des von einer noch zu errichtenden Photovoltaikanlage produzierten Stroms sowie Einspeisevergütung nach EEG eine Wirtschaftlichkeit innerhalb einer Anlagenlebensdauer von 20 Jahren gegeben wäre. Hierbei ist zudem die Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils durch die Installation eines Batteriespeichers gesondert zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss zur Vorbereitung einer Investitionsentscheidung zur Verfügung zu stellen.

Begründung

In Frühzeiten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) errichtete Photovoltaikanlagen erreichten ihre Wirtschaftlichkeit allein über die hohe Einspeisevergütung. Diese Vergütung wurde in den letzten Jahren deutlich verringert, sodass neue Anlagen verstärkt auf den Eigenverbrauch ausgelegt werden. Allerdings sind in den letzten zehn Jahren auch die Kosten für die Errichtung von Photovoltaikanlagen drastisch gesunken. Zudem wurde die Lebensdauer der Photovoltaikmodule stetig verbessert, sodass die Produkt- und Leistungsgarantien vieler Anbieter mittlerweile Zeiträume von mindestens 20 Jahren, teilweise sogar 30 Jahren, abdecken. Zeitgleich sind die Preise für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz deutlich gestiegen und liegen mittlerweile über 0,30 €/kWh. Für eigenverbrauchsoptimierte Anlagen bietet sich eine Ost-/Westausrichtung an, da im Gegensatz zu einer reinen Südausrichtung so die Stromerzeugung gleichmäßiger über den Tagesverlauf verteilt wird.     

Insbesondere in Gebäuden, in denen ein großer Teil des Strombezugs tagsüber während der Sonnenscheinstunden auftritt, wie beispielsweise in Schulen und in Bürogebäuden, sowie in Gebäuden mit erhöhtem Strombedarf, z.B. durch Serverräume, Wärmepumpen-Heizsysteme oder Warmwasserbereitung mit Durchlauferhitzern, ist die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage durch einen hohen Eigenverbrauchsanteil innerhalb weniger Jahre gegeben. Zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils werden in den letzten Jahren zusätzlich vermehrt Batteriespeichersysteme installiert.

Durch die Aktualisierung der oben genannten Liste können in Zukunft Projekte zur Betriebskosteneinsparung durch Nutzung der Solarenergie in Kaarst einfacher umgesetzt werden. Ein Pilotprojekt soll die technische und wirtschaftliche Machbarkeit demonstrieren und langfristig Betriebskosten des städtischen Gebäudes einsparen, einerseits durch die deutliche Verringerung des Strombezugs sowie andererseits durch die Einspeisevergütung nach EEG.

Freundlicher Gruß

Claude Köppe