Fortlaufende Ausstattung der Kaarster Schulen mit Einmalmasken

Antrag zur Sitzung des Schulausschusses am 10. September 2020:

Der Schulausschuss beschließt die monatliche fortlaufende Ausstattung der Kaarster Schulen mit „Einmalmasken“ /Mund-Nasen-Schutzen auf einmaligen Antrag der Schulen, vorläufig befristet bis Ende des Kalenderjahres 2020. In der letzten Sitzung des Schulausschuss des Jahres wird über eine Fortsetzung dieser laufenden Ausstattung beraten und abgestimmt. Die jeweilige Anzahl an Masken wird mit der jeweiligen Schulleitung abgestimmt.

Begründung:

Durch Erlass des Schulministeriums galt bis Ende August die „Maskenpflicht“ in Schulen. Nach Aussage der Schulministerin Frau Gebauer vom 17. August wird diese Maskenpflicht aller Voraussicht nach mindestens außerhalb der Klassenräume, also im restlichen Schulgebäude und auf dem Schulhof, auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin gelten müssen. Die Ausstattung der SuS mit Masken obliegt dabei den SuS und ihren Erziehungsberechtigten. Trotzdem kommt es im Schulalltag immer wieder vor, dass Masken vergessen werden oder während des Schultages kaputt gehen. Die Schulen benötigen daher „Reservemasken“, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Da es sich um „Verbrauchsartikel“ handelt, ist es sinnvoll, den Schulen einen wiederholten Antrag zu ersparen und eine regelmäßige Versorgung sicher zu stellen. Die Schulleitungen können bei der Angabe der benötigten Stückzahlen auf die Erfahrungen der letzten Wochen zurückgreifen.

Wir bitten alle demokratischen Parteien um ihre Zustimmung.

Freundlicher Gruß

Claude Köppe