Kaarst: Haushaltslage verschlechtert sich weiter – Sperre ausgesprochen

Kaarster Rathaus

Die Mitglieder des Finanzausschuss sind schlechte Neuigkeiten mittlerweile gewohnt. Doch die Ausführungen des Kämmerers am 15. Oktober waren schockierend und lassen die Ausschussmitglieder ein Stück weit ratlos zurück:

  • Das Jahresergebnis 2025 liegt bei -16 Millionen Euro, gegenüber einem Planwert von -7,8 Millionen Euro
  • Die Prognose für 2026 liegt bei -18 Millionen Euro (Plan: -11,3 Millionen Euro)
  • Als Konsequenz wurde eine sofortige Haushaltssperre ausgesprochen. Ausgaben über 5000 €, die keine Pflichtaufgaben sind oder für die bereits eine rechtliche Verpflichtung besteht, sind gesondert zu begründen und müssen durch den Kämmerer geprüft und freigegeben werden

Wesentliche Gründe für das hohe Defizit sind unter anderem:

  • Stetig steigende Personalausgaben (Tarifsteigerungen) und Versorgungsaufwendungen für Beamte – trotz Stellenmoratorium, Wiederbesetzungssperre und Abbau von 9 Vollzeitstellen in der Kaarster Verwaltung. Zudem einmalig hohe Nachzahlungen
  • Sinkende Einnahmen aus der Gewerbesteuer
  • Stark ansteigende Aufwände im Bereich der Jugendhilfe (stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung)
  • Hohe Unterhaltungskosten für in die Jahre gekommene städtischen Gebäude
  • Deutliche Erhöhung der Kreisumlage

Kaarst steht mit dieser Situation nicht allein da, vielen Kommunen in NRW geht es ähnlich. Es ist absehbar, dass Kaarst im Jahr 2027 erneut die Haushaltssicherung droht, den umliegenden Kommunen Neuss, Meerbusch und Korschenbroich ebenso. Und auch der Kreis selbst könnte in die Haushaltssicherung kommen, stark belastet durch Tarifsteigerungen und die Umlage des Landschaftsverbands Rheinland (LVR).

Was sind die Ursachen für diesen „Flächenbrand“? Einerseits schlagen sich langfristige Folgen der Inflation, fehlendes Wirtschaftswachstum und dadurch ausbleibende Gewerbesteuereinnahmen auf der Einnahmenseite der Kommunen nieder. Vor allem aber steigen die kommunalen Ausgaben insbesondere zur Erfüllung bundesgesetzlich vorgegebener Aufgaben bereits seit einigen Jahren deutlich stärker als die Einnahmen. Beispielhaft seien hier die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (Kostensteigerung: +51% ggü. 2020) und Ausgaben für Hilfen zur Erziehung (+46% ggü. 2020) genannt.

Damit ist klar, dass Kaarst aus eigener Kraft nicht zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückkommen kann. Weitere Sparmaßnahmen in der Verwaltung, Abbau von Personal, Kürzung von Zuschüssen oder Verschiebung von Baumaßnahmen mögen zwar das Defizit ein Stück weit verringern, werden aber nicht annähernd die Größenordnung von 20 Millionen Euro erreichen. Es bleibt der in letzter Zeit regelmäßig ausgesprochene, aber bislang nicht erhörte Appell an die Bundesebene, das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der bezahlt auch“) einzuhalten: Wer den Kommunen neue Aufgaben überträgt, bestehende Pflichten ausweitet oder Standards anhebt, muss auch für die vollständige und dauerhafte Finanzierung im Sinne einer echten Konnexität sorgen.