Grüne Haushaltsschwerpunkte 2021

In der Ratssitzung am 4. März wurde mit den Stimmen von  GRÜNEN und CDU der Haushalt für 2021 verabschiedet. Bei der unbestreitbaren Wichtigkeit unserer Kernthemen freuen wir uns, dass nun, von einer stabilen Ratsmehrheit getragen, ein klarer grüner Fingerabdruck zu erkennen ist, von dem die Menschen in Kaarst und das Stadtbild in den nächsten Jahren und Jahrzehnten profitieren werden.

  1. Fördermanagement: 
    Eine effektive Nutzung von Fördermitteln gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die unterschiedlichen Fördertöpfe (EU-, Bundes- und Landesmittel) und Förderprogramme sowie deren Kombination miteinander, führen zu deutlich größeren Förderchancen für die Stadt. Insbesondere die Städtebauförderung ist für die Kommunen ein zentrales Instrument, um den Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken.
    Deshalb erfordert die Abwicklung von Fördermaßnahmen die Stadt ggf. auch im Zusammenspiel mit Dritten ein konsequentes Vorgehen. Es wird notwendiger denn je, die Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungspläne der Teil- und Gesamtmaßnahmen einheitlich aufzustellen und zwingend einzuhalten, um damit die Gefahr auszuschließen, dass bewilligte Fördermittel verfallen oder nachträglich entzogen werden. Diese Rahmenbedingungen erfordern jedoch eine zentrale Steuerung sämtlicher förderrechtlicher Angelegenheiten der Stadtverwaltung. Daher haben GRÜNE und CDU beantragt, dass ein Fördermittelmanagement und Fördercontrolling bei der Stadt Kaarst aufgebaut werden soll, und entsprechende Mittel in den Haushalt 2021 eingeplant werden.
  2. Ortsteilentwicklungskonzept Vorst
    Im Ortsteil Vorst bedarf es eines umfassenden städtebaulichen und verkehrlichen Ortsteilentwicklungskonzepts, welches mit breiter Beteiligung der Bürgerschaft in 2021 erarbeitet werden soll. Der gemeinsame Antrag von CDU und GRÜNEN stellt dafür 50.000€ im Haushalt bereit und sieht eine Fertigstellung dieses Konzepts 2022 vor. Die vielen, schon seit z.T. Jahrzehnten bestehenden Problemstellen sollen in enger Zusammenarbeit mit den Vorster Bürgerinnen und Bürgern aufgezeigt und gelöst werden. Hierbei ist es ein gemeinsames wichtiges Anliegen, dass zunächst eine verkehrliche Lösung vorliegen muss, bevor weitere größere Baumaßnahmen im Rahmen einer Infrastrukturentwicklung realisiert werden. 
  3. Radverkehr
    Im Bereich Klimaschutz und Verkehrswende konnte die neue Koalition bereits wichtige Schwerpunkte setzen. So wird im Rahmen der Haushaltsberatungen der Etat für den Radverkehr dauerhaft auf 200.000 € pro Jahr für die nächsten 5 Jahre erhöht. Ebenso wird kurzfristig für das laufende Jahr ein umfangreicher Katalog von konkreten Verbesserungen für den Fahrradverkehr beantragt, der zeitnah umgesetzt werden soll. Die Einbindung der notwendigen Mobilitätswende, die zu größerer Gleichstellung von Fuß-/ Fahrrad-/ Auto- und öffentlichem Personennahverkehr führen soll, in das im Moment in Entstehung befindliche Mobilitätskonzept der Stadt Kaarst ist ein essentieller Punkt im Rahmen der Stadt- und Verkehrsentwicklung.   
  4. Klimaschutz
    Klimaschutz ist für die GRÜNEN ein Kernthema und inzwischen aufgrund der Dringlichkeit auch aus der Kommunalpolitik nicht mehr wegzudenken. Im Antrag priorisieren GRÜNE und CDU 15 konkrete Maßnahmen, die noch 2021 umgesetzt werden und in Kaarst zum Klimaschutz beitragen sollen. 
    Kaarst soll am European Energy Award (EEA) teilnehmen, der als externes Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren ein sinnvolles Instrument zur Umsetzungsbegleitung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes sowie zum Aufgreifen bzw. Weiterführen eines entsprechenden Controlling-Prozesses liefert, da der EEA die Erfassung, Bewertung, Planung und Kontrolle der Energieeffizienz- und Klimaschutzaktivitäten der Stadt ermöglicht. 
    Aufgrund des großen Anteils der privaten Haushalte an den Kaarster Treibhausgasemissionen, werden in mehreren konkreten Punkten der Ausbau aktiver Beratungs- und Unterstützungsangebote der BürgerInnen und Unternehmen hinsichtlich Energieeinsparung, energetischer Sanierung, Nutzung von Solarenergie und möglicher Klima- und Umweltschutzmaßnahmen beantragt. Eine mögliche Kooperation mit den Stadtwerken in Bezug auf die Solarenergieerzeugung und -vermarktung auf privaten Dächern soll geprüft werden. Diese Angebote sollen durch Kampagnen, Ideenwettbewerbe und Bürgerbeteiligung unterlegt werden.  
    Die Stadtwerke können in Ihrer zentralen Rolle einen großen Beitrag dazu leisten, die Kaarster Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen oder selbst zu produzieren. Daher wird die Verwaltung beauftragt mit den Stadtwerken weitere Aktivitäten für mehr Energieeffizienz und Erneuerbare Energien auszuarbeiten und durchzuführen. Hierbei sollen Zuschüsse und beratende Tätigkeiten zum Einsatz kommen. Perspektivisch soll das Ökostromangebot angepasst werden und Strom bezogen werden, dessen Tarif sicherstellt, dass nicht nur Strom aus Erneuerbaren Energien-Anlagen bezogen wird, sondern mit Hilfe des Tarifs auch in neue Anlagen investiert wird. 
    Die Antragsteller bekennen sich zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und streben einen klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand in Kaarst bis zum Jahr 2030 an. Neben Energieeinsparungen wird auch der städtische Haushalt durch geringere Kosten, insbesondere vor dem Hintergrund der CO2-Steuer, entlastet. Um dies zu erreichen soll die Stadt Kaarst (bzw. die GWK) eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Status der öffentlichen Liegenschaften der Stadt Kaarst planen und realisieren. Es müssen sowohl Sanierungen des Gebäudekomplexes als auch Möglichkeiten von Dachnutzung (Photovoltaik, Solarthermie) sowie klimafreundliche Heizmöglichkeiten bedacht und eingeplant werden. Ziel muss es sein die Kaarster Liegenschaften nach neuestem und energieeffizientestem Standard zu sanieren. 
    Hierbei sollen auch Fördermittel zum Einsatz kommen und die Möglichkeit einer Überlassung der Dachflächen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage durch Dritte (z.B. Stadtwerke Kaarst, Bürgersolargemeinschaften, andere Energieversorgungsunternehmen, Investoren) ggf. gegen eine Pachtgebühr geprüft werden. 
    Ein Flächenkataster zur Unterstützung von Klimaschutz in der Stadtplanung, welches Auskunft gibt zu Flächennutzung, Freiflächen, Baulücken, Nachverdichtungsmöglichkeiten, Ausgleichsflächen, Planungen für Grün- und Klimaanpassung sowie Flächen, die sich für gezielte Überflutung eignen, sollen ebenso eingebunden werden, wie Solar- und Gründachkataster, zur besseren Planung und gezielten Beratung der Kaarster Bürgerinnen und Bürger. Zusätzlich sollen Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte in der Planung zu jedem Zeitpunkt berücksichtigt werden; diese Aspekte sind in einer städtischen Leitlinie zur Anpassung an den Klimawandel festzulegen.
    Um die Wirksamkeit und den Erfolg der Maßnahmen auf der Grundlage eines aktuellen Emissionswertes überprüfen und lenken zu können, stellen GRÜNE und CDU 20.000 € zur Erstellung einer Bilanzierung der Treibhausgasemissionen im Haushalt 2021 ein. Diese soll insbesondere eine detaillierte Aufstellung der Treibhausgasemissionen der städtischen Gebäude und des städtischen Fuhrparks enthalten sowie eine Abschätzung der Emissionen der privaten Haushalte, des Verkehrssektors und der Wirtschaft (Industrie, Handel und Landwirtschaft) vornehmen.
    Es werden zusätzliche Mittel in Höhe von 60.000 € für die kommunale Planung von Maßnahmen zur Klimaanpassung (bspw. Speichermöglichkeiten bei Starkregenereignissen, Verschattungen etc.) in den Haushalt 2021 eingestellt, wofür auch mögliche Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen. Der Klimawandel ist auch in Kaarst heute schon Realität. Der durchschnittliche jährliche Niederschlag zwischen den Zeitspannen 1950 – 1980 und 1981 – 2010 hat in Kaarst um ca. 34 mm zugenommen. Die Lufttemperaturen haben sich ebenfalls im gleichen Zeitraum geändert und sollen durchschnittlich bis 2050 um ca. 1°C und bis 2100 um ca. 2°C steigen. Insbesondere Extremwetterereignisse nehmen zu und führen zu Überschwemmungen, Sturmschäden und Schäden durch Blitzschlag für Menschen, Gebäude und sonstige Infrastruktur.
    Neben der Erarbeitung einer ambitionierten CO2-Vermeidungsstrategie stellt daher auch das Thema Klimafolgenanpassung eine wichtige Zukunftsaufgabe für die Stadt dar.
  5. Jugendparlament
    Seit mehr als 20 Jahren setzen sich die Kaarster Grünen für die Gründung eines Jugendparlaments ein. Für ein gerechtes und harmonisches Miteinander der Generationen in Kaarst müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zeiten des demografischen Wandels gewahrt bleiben. Zudem muss politische und gesellschaftliche Teilhabe gelernt sein. Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN sind sich einig, dass dies in Form einer institutionellen, also kontinuierlichen Begleitung von Kindern und Jugendlichen am politischen Geschehen und politischen Prozessen realisiert werden sollte.
    Aus den positiven Erfahrungen anderer Städte lässt sich die erfolgreiche Jugendpartizipation durch Jugendparlamente erkennen.
    An zurückliegenden Befragungen und Erfahrungen aus dem Jugendforum zeigt sich das deutliche Interesse der Kaarster Jugendlichen an einem Beteiligungsforum, sofern dieses kontinuierlich begleitet wird. Hierfür ist eine halbe Stelle in der Verwaltung unabdingbar.
    Im Antrag wird bewusst auf die Bestimmung von Altersklassen und ein konkretes Konzept verzichtet. Bei der Erarbeitung sind vielmehr die Wünsche und Anregungen der Kinder und Jugendlichen abzufragen, sowie die der Schulen und mit der Jugendarbeit betrauten Institutionen. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Ausschüssen sodann einen Entwurf für ein Konzept für die Einrichtung eines Jugendparlaments vorzulegen.
    Um den baldmöglichen Start des Jugendparlamentes zu gewährleisten, sollte dieses zusammen mit der Landtagswahl 2022 gewählt werden.
  6. Kita Stellen
    Seit September 2020 beschäftigt die Kaarster Grünen das Thema der Personalknappheit in Kitas. Hieraus resultiert der Auftrag an die Verwaltung, ein Konzept zur Akquise von neuen Erzieherinnen und Erziehern zu entwickeln. Dabei soll insbesondere auch die Ausweitung der Auszubildendenstellen sowie Gewinnung von Bewerbern und Bewerberinnen anderer Berufsgruppen, aber auch die Einrichtung einer möglichen zusätzlichen Springerstelle geprüft werden. Es ist außerdem zu prüfen, wie zusätzliche Anreize für BewerberInnen z.B. durch Entfristung, Besitzstandwahrung, Nutzung der Spielräume im Tarifgefüge oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen geschaffen werden können. Grüne und CDU sind überzeugt, dass die Stadt dadurch für Familien mit Kindern und für berufstätige Eltern weiter an Attraktivität gewinnt und einen Beitrag dazu leistet, dem demographischen Wandel entgegen zu wirken.
  7. Baumpflanzungen, Unterstützung Bürgerantrag
    GRÜNE und CDU unterstützen einstimmig den Bürgerantrag zur Aufstockung der Finanzmittel zur Ersatzpflanzung von Bäumen auf dem Stadtgebiet. In der Begründung heißt es: „Insbesondere unter dem Aspekt des zunehmenden Klimawandels ist die Erhaltung vorhandener Grünstrukturen notwendig, um Kohlendioxyd aus der Luft zu binden und Staub zu filtern. Bäume und Grünzüge leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Beschattung von Flächen. Durch Verdunstung sorgen sie für Abkühlung und Vermeidung von Hitzeinseln. Außerdem bieten sie Lebensräume für viele Tiere und erhalten somit biologische Vielfalt. Besonders in Gebieten, die großflächig bebaut sind oder bebaut werden sollen, z.B. Gewerbegebiet Kaarster Kreuz, sind quartiernahe Ausgleichsmaßnahmen auch aus Gründen der Umweltgerechtigkeit und Klimafolgenabmilderung dringend erforderlich.“
    Die anderen Bürgeranträge für Dachbegrünung und Ausweitung von Tempo 30-Zonen werden bereits im Klimaschutzkonzept abgebildet und im gemeinsamen Koalitionspapier von GRÜNEN und CDU aufgegriffen. Dieses wird sukzessive im Rahmen von Anträgen und dem in Erarbeitung befindlichen Mobilitätskonzept eingebracht werden. 
  8. Konsolidierung
    GRÜNE und CDU wollen im Schulterschluss mit den anderen Fraktionen die Konsolidierung des städtischen Haushaltes angehen, damit auch langfristig und für die nächsten Generationen die Handlungsfähigkeit der Stadt gewährleistet bleibt. 
    Nach dem Weggang des stärksten Gewerbesteuerzahlers und der gleichzeitig einsetzenden Pandemie und deren konjunkturellen Auswirkungen, ist die Haushalts- und Finanzlage der Stadt Kaarst in Schieflage geraten. Ein Wegbrechen von jährlich zweistelligen Millionenbeträgen bei gleichzeitig vorliegenden riesigen, notwendigen Infrastrukturprojekten, vor allem im Bildungsbereich, hat es bislang in Kaarst noch nicht gegeben.  
    Je breiter dieser Prozess der Konsolidierung getragen wird, umso mehr Akzeptanz kann er auch in der Bevölkerung finden, denn es werden zwangsläufig auch Einschnitte von Nöten sein, die nicht nur Verständnis hervorrufen werden. Hier müssen sich Verwaltung und Politik ihrer Verantwortung stellen und alles tun, um die Bürger auf diesem Weg mitzunehmen. 
    Daher haben GRÜNE und CDU einen gemeinsamen Antrag mit FDP, SPD und Kaarst aktiv/UWG gestellt, in dem sich diese zu dem Ziel einer nachhaltig soliden Finanzpolitik bekennen, die zunächst darauf ausgerichtet ist, eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes dauerhaft zu vermeiden und darüber hinaus das städtische Eigenkapital für kommende Generationen zu sichern. 
    Vor diesem Hintergrund sowie den sich deutlich veränderten Rahmenbedingungen wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die nunmehr notwendige Haushaltskonsolidierung zu erstellen. Das Konzept soll durch eine entsprechende Partizipation der einzelnen Fachbereiche innerhalb der Verwaltung, der einzelnen Fachausschüsse sowie der Fraktionen darauf ausgerichtet sein, einen möglichst breit getragenen Konsens zu erreichen.  Dieses Konzept soll in der ersten Jahreshälfte dem Wirtschafts-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorgelegt und Konsolidierungsziele für die kommenden Haushaltsjahre definiert werden. Der so konkretisierte Konsolidierungspfad ist sodann dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
    Die Verwaltung wird darüber hinaus -sofern der Konsolidierungspfad zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossen werden konnte- beauftragt, die vorstehende Zielrichtung im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2022 in diesem Sinne bereits zu berücksichtigen und Maßnahmen für die Erreichung von konkreten Einsparungen zu erarbeiten und gesondert im Wirtschafts-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorzustellen.
    Der Ausschussvorsitzende des Wirtschafts-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses wird zur umfassenden Erörterung und Beratung der Gesamtthematik eine Sondersitzung im März ansetzen.