Klimaschutzkonzept: Maßnahmen 2021

Antrag zur Sitzung des WIFIDI am 4. Februar 2021 / Haushalt 2021:

Wir sehen mit unserer Koalitionspartnerin CDU eine zügige Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes als dringend erforderlich an, um die Klimaziele von 55 % Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 und sowie die langfristige strategische Reduzierung von 95 % der CO2-Emissionen zu erreichen. Eine ausreichende Etatisierung der im Klimaschutzkonzept der Stadt Kaarst geplanten Projekte ist unbedingt notwendig, da eine zu knappe Planung zu vermeidbaren Verzögerungen führen wird. 

Hier gibt es ausführlich beschrieben eine Priorisierung der Maßnahmen, die wir in diesem Jahr noch umsetzen möchten. 

Antrag:

Es werden Mittel in Höhe von insgesamt 120.000 € für die folgenden, aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Kaarst abgeleiteten Maßnahmen in den Haushalt 2021 eingestellt (AW für Aktivitäten für den Umwelt- & Klimaschutz, Produktgruppe 140.010, Sachkonto 52911310). Da bereits eine Summe von 88.000 € in den Haushalt eingebracht wurde, ergibt sich somit eine zusätzlich einzustellende Summe von 32.000 €. 

Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen kurz aufgelistet, priorisiert und mit den einzustellenden Beträgen versehen. 

PrioritätBezeichnung der Maßnahme laut Klimaschutzkonzept (KSK) der Stadt KaarstEingestellte Haushaltsmittel 2021
1Teilnahme am European Energy Award11.000 €
2Klimaschutz in der Stadtplanung und Flächenkataster22.400 €
3Fokus Dachbegrünung20.000 €
4Beratungsangebote für Kaarster Bürger15.000 €
5Mehr Solarenergie für Kaarst1.500 €
6Optimierung des Managements eigener Liegenschaften18.100 €
 Zwischensumme 88.000 €
 Weitere im Jahr 2021 anzustoßende Projekte aus dem KSK der Stadt KaarstWeitere einzustellende Haushaltsmittel 2021
7Klima- und Umweltcafé für Kaarst (regelmäßige Veranstaltungen)500 €
8Energie- und Ideenwettbewerbe für Bürger250 €
9Begleitkampagne „Gutes Klima für’s Klima“15.000 €
10E-Bikes und alternative Antriebe in der Stadtverwaltung10.000 €
11Städtische Leitlinie zur Anpassung an den Klimawandel1.000 €
12Bürgeraufklärung zum Thema Klimaanpassung500 €
13Informationsveranstaltung zu eigenen Handlungsmöglichkeiten750 €
14Allianz des „richtigen Zeitpunkts“1.000 €
15Unterstützungsangebote von Versorgern3.000 €
 Zwischensumme32.000 €
 Gesamtsumme120.000 €

Begründung:

Der aufgeführte Maßnahmenkatalog beinhaltet Maßnahmen, die im Klimaschutzkonzept für das Jahr 2021 oder sogar 2020 eingeplant wurden, daher sollen diese Maßnahmen in 2021 priorisiert angegangen und wo es geht auch umgesetzt werden. Eine ausreichende Etatisierung der im Klimaschutzkonzept der Stadt Kaarst geplanten Projekte ist unbedingt notwendig, da eine zu knappe Planung zu vermeidbaren Verzögerungen führen wird. CDU und Grüne sehen eine zügige Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes als dringend erforderlich an, um die Klimaziele von 55 % Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 und sowie die langfristige strategische Reduzierung von 95 % der CO2-Emissionen zu erreichen.

Die Kaarster Bürgerinnen und Bürger profitieren sowohl lang- als auch kurzfristig von dieser Investition in den Klimaschutz, da sie durch eine erfolgreiche Klimafolgenanpassung weniger unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden werden. Mittel- und langfristig kann jedoch nur eine erfolgreiche Eindämmung der globalen Erderwärmung dazu führen, die Lebensbedingungen der Menschen auf dem jetzigen Standard zu erhalten. 

In naher Zukunft wird auch der Haushalt durch geringere Aufwendungen für die CO2-Steuer und durch weniger notwendige Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung positiv beeinflusst werden. Im Folgenden werden die genannten Maßnahmen im Einzelnen kurz beschrieben und begründet.

  1. Teilnahme am European Energy Award (EEA)
    Der Stadtrat beschließt die Teilnahme am European Energy Award. Anschließend werden durch das Klimaschutzmanagement folgende Schritte eingeleitet: Auswahl eines EEA-Beraters, Gründung eines Energieteams, Jährliches internes Audit und Entwicklung eines energiepolitischen Arbeitsprogramms, Externes Audit zur Zertifizierung und Auszeichnung.
    Begründung: Der European Energy Award ® (EEA) ist ein externes Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für Städte, Gemeinden und Landkreise und zielt auf eine Energieeinsparung, die effiziente Nutzung von Energie und die Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien. Er stellt für Kaarst ein sinnvolles Instrument zur Umsetzungsbegleitung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes sowie zum Aufgreifen bzw. Weiterführen eines entsprechenden Controlling-Prozesses dar, da der EEA die Erfassung, Bewertung, Planung und Kontrolle der Energieeffizienz- und Klimaschutzaktivitäten der Stadt ermöglicht. Durch einen externen Berater wird die Stadt nicht nur bei der Überprüfung der bisherigen Arbeit unterstützt, sondern dieser berät sie auch bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenkatalogs.
  2. Klimaschutz in der Stadtplanung und Flächenkataster
    Das Siedlungsmonitoring der Stadt Kaarst soll ausgebaut und ein „globales“ Kataster der Stadt Kaarst erstellt werden, welches Auskunft gibt zu Flächennutzung, Freiflächen, Baulücken, Nachverdichtungsmöglichkeiten, Ausgleichsflächen, Planungen für Grün- und Klimaanpassung sowie Flächen, die sich für gezielte Überflutung eignen. Zusätzlich sollen Klimaschutz- und -anpassungsaspekte in der Planung zu jedem Zeitpunkt berücksichtigt werden, diese Aspekte sind in einer Leitlinie festzulegen. Das Solar- und Gründachkataster sollte ebenfalls eingebunden werden.Begründung: Im stadtplanerischen Umfeld einer Kommune werden immer wieder Entscheidungen über Neubau, Gewerbebauten oder Nachverdichtungen getroffen. Bei Sanierungen, Leerständen oder Verkäufen, Stadterneuerungsprozessen sowie Änderungen im Stadtumfeld kann Einfluss durch die Stadt genommen werden. Um einen ganzheitlichen kommunalen Klimaschutzprozess zu betreiben, wird empfohlen, die Handlungsmöglichkeiten der städtebaulichen Planung bestmöglich auszunutzen. Dies ist nur mit einer guten Planung und der gleichzeitigen Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten möglich.
  3. Fokus Dachbegrünung
    Die Verwaltung wird beauftragt, unter Zuhilfenahme des Gründachkatasters Hauseigentümer mit Dachflächenpotenzial zu Informationsveranstaltungen einzuladen und über Möglichkeiten der Dachbegrünung und die Förderung der Stadt Kaarst zu informieren. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die Möglichkeit einer Gründachsatzung und Vorgaben im Rahmen von Verträgen möglich sind. Zusätzlich werden eigene Projekte zur Begrünung an öffentlichen Gebäuden durchgeführt.
    Begründung: Die Dachbegrünung stellt einen wichtigen Teil der Klimaanpassung dar. Zum einen entsteht durch eine richtig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünung ein Kühlungseffekt und zum anderen werden so neue Versickerungsflächen für Regenwasser geschaffen. Auch die Bindung von CO2 durch die Bepflanzung ist nicht zu vernachlässigen. Daher ist es von großer Wichtigkeit, dass geeignete Gebäude (private und öffentliche) in Zukunft mit einer Begrünung versehen werden.
  4. Beratungsangebote für Kaarster Bürger
    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beratungsangebot für Kaarster Bürger zu den Themen Sanierung und Stromverbrauch zu organisieren und intensiv zu bewerben. Hierbei sollen sowohl Beratungsangebote vor Ort, als auch in den Räumlichkeiten der Verwaltung durchgeführt werden. Um die Hürde für die Nutzung der Beratungsangebote so weit wie möglich zu verringern, soll die Stadt die Beratungskosten, die in der Regel zwischen 5 und 60 € liegen, übernehmen.
    Begründung: Mit 38 % bilden die privaten Haushalte nach dem Verkehr den Sektor mit dem höchsten Anteil am Endenergieverbrauch in Kaarst (Klimaschutzkonzept, S. 50). Ein Großteil davon ist dem schlechten Sanierungsstand der privaten Wohngebäude geschuldet. Daher muss hier ein stärkeres Bewusstsein für die Klimaschutzmaßnahmen und deren Vorteil geschaffen werden. Nur durch das private Engagement können nennenswerte THG-Einsparungen gelingen. Durch einfach zugängliche Beratungsangebote können die Kaarster Bürgerinnen und Bürger sich niederschwellig und zuverlässig informieren. Die Hürde eine Sanierung am eigenen Haus vorzunehmen wird gesenkt.
  5. Mehr Solarenergie für Kaarst
    Die Verwaltung wird beauftragt, das Solardachkataster auszuwerten und gezielt Eigentümer infrage kommender Immobilien (private Gebäude aber auch Gewerbebetriebe) zu Informationsveranstaltungen zum Thema Solarthermie und Photovoltaik einzuladen. Diese sollen auch durch vor-Ort-Beratung ergänzt werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine Kooperation mit den Stadtwerken zur Erzeugung und Vermarktung von Solarenergie auf privaten Dächern möglich ist. 
    Begründung: Um die Klimaschutzziele der Stadt Kaarst zu erreichen, ist es notwendig, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihren Stromverbrauch aus erneuerbaren Energien bestreiten. Solarstrom ist in Kaarst aufgrund der dichten Besiedlung die geeignetste Möglichkeit der regenerativen Stromerzeugung. Daher ist eine umfassende Information der Kaarster Bürgerinnen und Bürger notwendig. Um die Installation einer Solaranlage trotz der gesunkenen Einspeisevergütung attraktiv zu gestalten, sollte eine Kooperation mit den Kaarster Stadtwerken angestrebt werden. 
  6. Optimierung des Managements eigener Liegenschaften
    Die Stadt Kaarst (bzw. die GWK) plant und realisiert eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Status der öffentlichen Liegenschaften der Stadt Kaarst. Herbei müssen sowohl Sanierungen des Gebäudekomplexes als auch Möglichkeiten von Dachnutzung (Photovoltaik, Solarthermie) sowie klimafreundliche Heizmöglichkeiten bedacht und eingeplant werden. Ziel muss es sein die Kaarster Liegenschaften nach neuestem und energieeffizientestem Standard zu sanieren. Hierbei sollen auch Fördermittel zum Einsatz kommen und die Möglichkeit einer Überlassung der Dachflächen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage durch Dritte (z.B. Stadtwerke Kaarst, Bürgersolargemeinschaften, andere Energie-versorgungsunternehmen, Investoren) ggf. gegen eine Pachtgebühr geprüft werden. Die GWK stellt dem Betriebsausschuss oder Stadtrat in jährlichen Abständen den aktuellen Energiebericht der öffentlichen Liegenschaften vor.  Begründung: Die Antragsteller streben einen klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand in Kaarst bis zum Jahr 2030 an. Daher ist es notwendig, sofort die nötigen Maßnahmen einzuleiten und ein gut funktionierendes Gebäudemanagement auf den Weg zu bringen, sowie die notwendigen energetischen Sanierungen umzusetzen. Neben Energieeinsparungen wird auch der städtische Haushalt durch geringere Kosten, insbesondere vor dem Hintergrund der CO2-Steuer, entlastet.
  7. Klima und Umweltcafé
    Das Klimaschutzmanagement plant für 2021 mindestens einen Wettbewerb zum Thema Klimaschutz und führt diesen durch. Eine Möglichkeit wäre es, den Wettbewerb zum Thema energetische Sanierung privater Wohngebäude zu veranstalten, da dieser Wettbewerb bereits angedacht ist. 
    Begründung: Durch Wettbewerbe lässt sich niederschwellig Aufmerksamkeit zum Thema Klima- und Umweltschutz generieren. Best-Practice-Beispiele können dazu anregen, selbst aktiv zu werden.
  8. Energie und Ideenwettbewerbe
    Das Klimaschutzmanagement plant für 2021 mindestens einen Wettbewerb zum Thema Klimaschutz und führt diesen durch. Eine Möglichkeit wäre es, den Wettbewerb zum Thema energetische Sanierung privater Wohngebäude zu veranstalten, da dieser Wettbewerb bereits angedacht ist. 
    Begründung: Durch Wettbewerbe lässt sich niederschwellig Aufmerksamkeit zum Thema Klima- und Umweltschutz generieren. Best-Practice-Beispiele können dazu anregen, selbst aktiv zu werden
  9. Begleitkampagne „Gutes Klima für’s Klima“
    Das Klimaschutzmanagement plant und realisiert eine stadtweite Kampagne, um die Themen Klimaschutz, Energieeffizienz, Energieeinsparung etc. in Kaarst in der Öffentlichkeit zu verankern. Begründung: Mit der Kampagne soll eine positive Grundstimmung zum Thema Klima- und Umweltschutz geschaffen werden. Ein Großteil der CO2-Emissionen wird durch private Haushalte und das individuelle Verhalten der Bürger verursacht. Ziel ist es daher, möglichst viele Kaarster Bürgerinnen und Bürger für das Thema Klimaschutz zu interessieren und diese motivieren, klimafreundlicher zu leben.
  10. E-Bikes und alternative Antriebe in der Stadtverwaltung
    Die Stadt beschafft zusätzlich zu den geplanten Elektroautos fünf weitere E-Bikes für die Verwaltung.
    Begründung: Der Verwaltung kommt im Klimaschutz eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion zu. Es ist daher wünschenswert, dass die Angestellten bei Dienstfahrten so häufig wie möglich auf das Rad umsteigen. Für längere Strecken sind E-Bikes hierzu gut geeignet.
  11. Städtische Leitlinie zur Anpassung an den Klimawandel
    Das Klimaschutzmanagement erstellt eine städtische Leitlinie zur Anpassung an den Klimawandel.
    Diese Leitlinie sollte unter anderem folgende Aspekte beinhalten:
    Minimierung der Versiegelung und Schaffung von mehr Grün, gezielte Nutzung des Grüns zur Verschattung, Schaffung blühenden Straßenbegleitgrüns,  Aufwertung der Brachflächen durch Wildblumen, Vermehrung von Waldfläche,  Schaffung und Erhalt von Baumpflanzungen mit angepassten Sorten,  Prüfung von Vorgartenversiegelung,  Ergreifung von Entsiegelungsmaßnahmen, Neubaugebiete/Gewerbegebiete klimawandelangepasst gestalten (Frischluftzufuhr, Kaltluftschneisen, Verdunstungsflächen, Regenrückhalteflächen, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung)
    Begründung: Die durch den Klimawandel verursachten Veränderungen der Umweltbedingungen sind jetzt schon in Kaarst zu spüren und werden in den Folgejahren weiter zunehmen. Die durchschnittliche Lufttemperatur in Kaarst soll bis 2050 um ca. 1° C und bis 2100 um
    ca. 2° C zunehmen. Auch Extremwetterereignisse nehmen zu und führen zu Überschwemmungen, Sturmschäden und Schäden durch Blitzschlag für Menschen, Gebäude und sonstige Infrastruktur. Um diesen Entwicklungen nicht unvorbereitet gegenüberzustehen, ist es notwendig, klare Leitlinien zu formulieren und umzusetzen.
  12. Bürgeraufklärung zum Thema Klimaanpassung
    Das Klimaschutzmanagement soll eine Kampagne erarbeiten, in der die Kaarster Bürgerinnen und Bürger zum Thema Klimafolgenanpassung informiert und sensibilisiert werden. Im Rahmen der Bürgeraufklärung sollen die Notwendigkeit und Bedeutung der Klimaanpassung für die künftige Lebensqualität sowie konkrete inhaltliche Maßnahmen kommuniziert werden.
    Begründung: Die Bürger spielen für die Umsetzung von Maßnahmen im Klimaschutz und im Bereich der Klimaanpassung eine entscheidende und unverzichtbare Rolle. Durch Entscheidungen im privaten Umfeld können die Bürger maßgebliche Beiträge zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Ein großes Betätigungsfeld bilden die privat genutzten Grundstücke und Gebäude, auf die die Kommune keinen Einfluss nehmen kann. 
  13. Informationsveranstaltung zu eigenen Handlungsmöglichkeiten
    Die Verwaltung wird beauftragt die Kaarster Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe von Veranstaltungen und begleitender Öffentlichkeitsarbeit wie Presseberichten und Print-Artikeln über die Möglichkeiten zum eigenen Handeln zu informieren. Die Maßnahme kann eigenständig oder kombiniert mit der Begleitkampagne zum Klimaschutz umgesetzt werden. Die Veranstaltungen sollten mit Vorträgen von Experten der EnergieAgentur.NRW, der Verbraucherzentrale oder der KfW-Bank gestaltet werden.
    Begründung: Die Bürger spielen für die Umsetzung von Maßnahmen im Klimaschutz und im Bereich der Klimaanpassung eine entscheidende und unverzichtbare Rolle. Durch Entscheidungen im privaten Umfeld können die Bürger maßgebliche Beiträge zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Ein großes Betätigungsfeld bilden die privat genutzten Grundstücke und Gebäude, auf die die Kommune keinen Einfluss nehmen kann. Einfach zugängliche Informationsangebote sind ein Baustein, um private Investitionen anzuregen und somit beispielsweise eine höhere Sanierungsrate des Gebäudebestands zu erreichen. 
  14. Allianz des „richtigen Zeitpunkts“
    Die Verwaltung wird beauftragt eine Kooperation mit Maklern, dem Bauamt, den Banken, der Verbraucherzentrale und den Stadtwerken einzugehen. Diese Kooperation soll Eigentümer über die Möglichkeiten und Vorteile von energetischen Sanierungsmaßnahmen informieren. Begründung: Ältere Immobilieneigentümer setzen energetische Maßnahmen eher selten um. Dabei können diese zu einem Werterhalt bzw. einer Wertsteigerung der Immobilie bei Veräußerung führen. Mit Energie- und Finanzberatern sowie Immobilienmaklern können solche Maßnahmen besprochen werden, die für den Eigentümer, während der Wohnzeit vorteilhaft sind (geringerer Energieverbrauch) und bei Veräußerung zu einem höheren Verkaufspreis führen (Modernisierungsmaßnahme umgesetzt). 
  15. Unterstützungsangebote von Versorgern
    Die Verwaltung wird beauftragt mit den Stadtwerken weitere Aktivitäten für mehr Energieeffizienz und Erneuerbare Energien auszuarbeiten und durchzuführen. Hierbei sollen Zuschüsse und beratende Tätigkeiten zum Einsatz kommen. Perspektivisch soll das Ökostromangebot angepasst werden und Strom bezogen werden, dessen Tarif sicherstellt, dass nicht nur Strom aus Erneuerbaren Energien-Anlagen bezogen wird, sondern mit Hilfe des Tarifs auch in neue Anlagen investiert wird. Eine entsprechende Zertifizierung (beispielsweise Grüner Strom Label e.V., ok-power) sollte angestrebt werden. Vorzugsweise sollten diese Anlagen auf Kaarster Immobilien installiert werden, wie bereits unter dem Punkt „Mehr Solarenergie für Kaarst“ beschrieben.
    Begründung: Die Stadtwerke spielen beim Thema erneuerbare Energien eine zentrale Rolle. Daher können Sie einen großen Beitrag dazu leisten, die Kaarster Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen oder selbst zu produzieren. 

Ingo Kotzian