Erste Fahrradstraße in Kaarst umgesetzt

Ende Mai wurde die Straße „Am Pfarrzentrum“ als Fahrradstraße ausgewiesen. Es handelt sich um die erste Fahrradstraße auf Kaarster Stadtgebiet. Wir freuen uns sehr, dass diese Maßnahme aus dem kürzlich beschlossenen Mobilitätskonzept umgesetzt wurde. Die neue Fahrradstraße liegt auf der Nord-Süd-Achse für Radfahrende, die im Mobilitätskonzept besonders hervorgehoben und priorisiert wurde.

GRÜNE setzen sich für zusätzliche Markierungen ein

Wir GRÜNE haben uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass nicht nur neue Verkehrszeichen aufgestellt werden, sondern auch eine Markierung auf der Fahrbahn erfolgt, um den Übergang aus dem sonstigen Straßennetz für alle Verkehrsteilnehmenden sichtbar zu machen.

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

In einer Fahrradstraße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und gegenseitige Rücksichtnahme. Durch das Zusatzzeichen „Kraftfahrzeuge frei“ darf auch motorisierter Verkehr weiterhin die Straße befahren. Der Kraftfahrzeugverkehr muss seine Geschwindigkeit aber gegebenenfalls weiter reduzieren, da der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf. Der charakteristischste Punkt von Fahrradstraßen ist jedoch, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden hier ausdrücklich erlaubt ist. Dies ist zwar in „herkömmlichen“ Straßen grundsätzlich auch gestattet, gilt aber dort nur, solange andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden.

Außerdem wurde die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung mit dem Bruchweg zugunsten der Fahrradachse geändert.