StVO-Novelle – Was ändert sich in Kaarst?

Ein wichtiges Vorhaben der Ampelregierung war die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO), die nach zähem Ringen endgültig von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde und seit Oktober 2024 in Kraft ist. Diese StVO-Reform ist ein Kompromiss und aus GRÜNER Sicht noch nicht perfekt. Aber es wird jetzt ein großer Fortschritt erzielt, denn Kommunen erhalten nun mehr Freiheiten, Fuß- und Radverkehr zu stärken.

In Kaarst hatte sich die schwarz-grüne Ratsmehrheit frühzeitig dafür ausgesprochen, die Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen zu vergrößern, denn Städte und Gemeinden können vor Ort besser entscheiden, wie der Straßenverkehr organisiert werden soll. Auf unseren Antrag hat der Stadtrat bereits im April 2022 einstimmig beschlossen, dass die Stadt Kaarst der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitritt. Kaarst war unter den ersten hundert Städten, die der Initiative beigetreten sind, mittlerweile sind über 1.140 Kommunen Mitglieder. Getragen durch diesen starken Rückenwind der Kommunen, wurde die StVO-Novelle regelrecht errungen.

Was bedeuten die Änderungen für Kaarst?

Wir mussten in den letzten Jahren feststellen, dass von der Politik gewünschte und zur Prüfung beschlossene Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch die Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurden, da die rechtlichen Möglichkeiten hierfür nicht vorhanden waren. Das Mobilitätskonzept empfiehlt für zahlreiche Straßen eine Ausweisung von Tempo 30, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen und die Verträglichkeit verschiedener Verkehrsträger zu verbessern. Mit der StVO-Novelle wird es möglich, bestehende Tempo-30-Abschnitte zu verbinden, sofern der Abstand kleiner als 500 m ist, z.B. auf der Königstraße und der Alten Heerstraße. Außerdem gelten u.a. Spielplätze, Zebrastreifen und hochfrequentierte Schulwege nun auch als besonders schutzwürdige Einrichtungen, in deren Umfeld Tempo 30 angeordnet werden kann.

Leider wird es noch ein paar Monate dauern, bis die ersten Änderungen „erfahrbar“ sind, denn die für die Kommunalverwaltungen in vielen Punkten maßgeblichen Verwaltungsvorschriften zur StVO sind zurzeit noch nicht veröffentlicht. Wir rechnen aber damit, dass dies im Frühjahr passieren wird.