Antrag für die Sitzung des BUNA am 27. Mai 2020:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen städtischen Neubauten sowie grundlegenden Sanierungen von Gebäuden im städtischen Eigentum folgende Maßnahmen zur Nutzung der Solarenergie in Bezug auf Energieeinsparung, Nachhaltigkeit und Potenzial zur langfristigen Betriebskosteneinsparung (Wirtschaftlichkeit) zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen:
Photovoltaik & Batteriespeicher:
Errichtung einer Photovoltaikanlage
Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage und Batteriespeicher
Überlassung der Dachflächen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage durch Dritte (z.B. Stadtwerke Kaarst, Bürgersolargemeinschaften, andere Energie-versorgungsunternehmen, Investoren) ggf. gegen eine Pachtgebühr
Solarthermie:
Errichtung einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung
Errichtung einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung
Errichtung einer Solarthermieanlage zur kombinierten Warmwasser- und Heizungsunterstützung
Begründung
Die Nutzung der Solarenergie verbindet wichtige Ziele wie Energieeffizienz und Betriebskosteneinsparung und kann zudem für zusätzliche Einnahmen, etwa aus Pachtverträgen sorgen. Außerdem sind positive Auswirkungen für die regionale Beschäftigung zu nennen: Installation, Service, Wartung und Betrieb bieten ortsansässigen Handwerkern neue Betätigungsfelder und helfen langfristig Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Daher sollte bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen immer eine Prüfung erfolgen, welche Form der Solarenergienutzung für das jeweilige Gebäude am sinnvollsten umzusetzen ist. Beispielsweise könnte ein Gebäude mit bereits vorhandener Gastherme im Zuge einer Sanierung um eine Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung erweitert werden, wodurch im Herbst und Frühjahr signifikante Brennstoffkosteneinsparungen erzielt werden können.
Die Steigerung der Eigenversorgung mit klimafreundlicher Energie entlastet somit langfristig das Energie-Budget der Kommune. Durch Photovoltaikanlagen erzeugter, nicht selbst verbrauchter Strom kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden und bringt durch die für 20 Jahre garantierte EEG-Einspeisevergütung sichere Einnahmen. Zudem hebt die dezentrale Erzeugung von Solarstrom den Anteil an regenerativer Energie in der Region und trägt dazu bei, die Kaarster Klimaschutzziele zu erreichen.
Freundlicher Gruß
Claude Köppe