Klimaziele für die Stadtwerke Kaarst

Auf Antrag von GRÜNEN und CDU hat der Kaarster Stadtrat im Dezember klare Zielsetzungen für die künftige Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Kaarst (SWK) beschlossen. Die städtischen Vertreter in den Gremien wie Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat werden angewiesen darauf hinzuwirken, dass die SWK sich zu den Klimaschutzzielen der Stadt Kaarst bekennen, ihre Geschäftstätigkeit hieran ausrichten und zu einer treibenden Kraft der Energie- und Wärmewende in Kaarst werden.

Unser Fraktionsvorsitzender, Dominik Broda, kommentierte den Antrag in der NGZ wie folgt: „Die Stadtwerke sollen sich mit dem Thema beschäftigen, wie sie klimaneutral werden können und wie sie dabei helfen können, dass die Stadt ihre Ziele erreicht.“

Gesamtkonzept für Klimaneutralität gefordert

In diesem Zusammenhang soll ein schlüssiges Gesamtkonzept inklusive Zeit- und Maßnahmenplan erstellt werden, wie die SWK die in ihrem Einflussbereich liegenden Treibhausgasemissionen reduzieren werden, um das Ziel der Treibhausgasneutralität spätestens im Jahr 2045 zu erreichen. Bei der Erstellung des Gesamtkonzeptes kann eine in Unternehmen übliche Unterteilung in drei Geltungsbereiche (Scopes gemäß GHG Protocol) hilfreich sein: Hier wird zwischen den direkten Emissionen (Scope 1), den Emissionen der verbrauchten Energie (Scope 2) sowie den sonstigen indirekten Emissionen (Scope 3) unterschieden.

Ausstieg aus dem fossilen Gasnetz angehen

Ein weiterer wichtiger Beschluss zielt auf das Erdgasverteilnetz. Die SWK soll den weiteren Aus- und Neubau des Gasverteilnetzes zeitnah drastisch reduzieren und perspektivisch einstellen. Insbesondere für neue Wohn- und Gewerbegebiete soll ab sofort keine Erdgas-Infrastruktur mehr geplant und errichtet werden.
Ansonsten drohen Lock-in-Effekte, die Konzepte auf Basis fossiler Energieträger für viele Jahre oder gar Jahrzehnte zementieren und damit den Weg für klimaneutrale Lösungen erschweren. Die Bundesregierung plant im Rahmen einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab dem 1. Januar 2024 die Einführung einer Verpflichtung, dass bei jedem Einbau bzw. Austausch einer Heizung diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben wird. De facto sind damit Gasheizungen für die meisten Wohngebäude ausgeschlossen, Wärmepumpensysteme werden den Heizungsmarkt der Zukunft dominieren.

Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien forcieren

Als zukünftiges Geschäftsfeld sollte die lokale Erzeugung erneuerbarer Energien deutlich ausgebaut werden. Als naheliegende Maßnahme bieten sich beispielweise Photovoltaikanlagen auf den Dächern städtischer Gebäude an. Erste konkrete Projekte wurden bereits angestoßen und können zeitnah realisiert werden, z.B. beim VHS-Gebäude, der Turnhalle der neuen Gesamtschule Büttgen und der KiTa Birkhofstraße. Eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft Kaarst sollte geprüft werden.